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Tipps und Informationen im Kfz Schadensfall

Schadenaufnahme von uns vor Ort –
in Hamburg, Reinbek, Glinde, Wentorf

Unfall? Was kann ich tun?
Schadenaufnahme vor Ort!

Für eine Schadenaufnahme sind wir vor Ort für Sie da und erstellen Ihnen ein unabhängiges Gutachten.

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Informationen für Autofahrer - 10 wichtige Punkte nach dem Unfall.

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

  • Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges sowie der Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind von der Versicherung erstattungspflichtig.

  • Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten, die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können.

  • Die Beweissicherung und die Kalkulation der Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

  • Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.

  • Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.

  • Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des BGH vom 06.04.1993,AZ.VIZR181/92).

  • Durch das Schadengutachten kann eine unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so das Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

  • Einwände des Schädigers, z. B. über die Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

  • Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfallschadens offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genau Schadenumfang belegt werden.

  • Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Verkehrsrechtsanwalt ihres Vertrauens ein.